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.:.FunKiller's Hauptforum.:. Forum: [1] Offtopic & Plauderecke Thread: Rechtliche Grundlage Downloaden
Rechtliche Grundlage Downloaden Seite: « 1 »
#1 am 30.11.2010 um 17:32 Uhr Diesen Beitrag zitieren
unregistriert

Hallo,

 

hab mal eine Frage zum Thema Downloaden.

Man hört ja immer viele varianten.

 

1 - Downloaden erlaubt

2 - Downloaden erlaubt solange kein Upload

3 - Downloaden nicht erlaubt

 

Was ist jetzt davon Richtig.

 

Gehen wir mal davon aus, ich würde rein theoretisch ein Album bei einer Seite runterladen. Kann mir persönlich was passieren?

 

Wenn nein, wann mach ich mich Strafbar?

 

Greetz PrinzZ

 
#2 am 30.11.2010 um 17:35 Uhr Diesen Beitrag zitieren
Master
VIP
Posts: 1095

FunKiller Junkie

Download garnicht erlaubt^^

 


 

#3 am 30.11.2010 um 17:37 Uhr Diesen Beitrag zitieren
unregistriert

Prinzipill meines wissens nach wariante 2

 

bzw kommt auf den inhalt drauf an denke mal bei musik nicht so direkt (indes liste)

 

bei filmen eher da es viele arten von diesen gibt

 

mfg madoxx

 
#4 am 30.11.2010 um 17:41 Uhr Diesen Beitrag zitieren
.:.FK.:.JiggyEyeJoe.:.
Kassenwart
Posts: 1206

FunKiller Junkie

Upload:

Verboten wg. Verstoß gegen das Urhebergesetz

 

Download:

Momentan Grauzone, da es nicht verboten ist, aber gegen die guten Sitten verstößt.

Es wird seit 5 Jahren ein BGH Urteil erwartet, dass den Download explizit verbietet.



zuletzt editiert von .:.FK.:.JiggyEyeJoe.:. am 30.11.2010 18:41 Uhr 



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#5 am 30.11.2010 um 17:45 Uhr Diesen Beitrag zitieren
.:.FK.:.DevilKiller2020.:.
Member [4 Life]
Posts: 2797

FunKiller 4 Life

Donwload wird im allgemeinen als verboten gehlten^^

 

Denoch gibt es für den Download kein richtiges gesetzt was es ausdrücklich verbitet.

 

Beim Upload wiederum ist es gar ganz verboten wegen Urheberechte 

 
#6 am 30.11.2010 um 18:07 Uhr Diesen Beitrag zitieren
unregistriert

also wenn ich jetzt rein theoretisch auf mir einer unbekannten seite von tokio hotel ein album runterlade, was noch nicht veröffentlicht wurde, dann mach ich mich nicht strafbar?

 
#7 am 30.11.2010 um 18:09 Uhr Diesen Beitrag zitieren
unregistriert

Ja du machst dich damit Strafbar! Alleine schon weils Tokio Hotel ist ! *KOTZ*



zuletzt editiert von .:.FK.:.Atzee.:. am 30.11.2010 19:09 Uhr 
#8 am 30.11.2010 um 18:15 Uhr Diesen Beitrag zitieren
unregistriert

Das Problem ist das sobald du NICHT Offiziel Sachen erwerbst die weder dir noch dem Host gehören du am handel beteiligt bist was den download strafbar macht

 
#9 am 30.11.2010 um 19:25 Uhr Diesen Beitrag zitieren
.:.FK.:.Blitzkrieg.:.
2.Vorsitzender
Posts: 642

FunKiller Sympathisant

richtig Bulls, da wären wir dann auch schon bei Helerei! Den ihr handelt mit Diebesgut!

Es kommt bei sollchen Sachen auch immer drauf an wie alt sie sind, ob sie z.B. bei Filmen schon im Fernseh liefen, (Kopie durch Aufnahme z.B.)

Spielen und Programmen wird aber schon kompliziert! Da du die AGB´s nicht aktzeptiert hast ist ein Vertrag zwischen dir und dem Händler nie zu stande gekommen.

Je nachdem hängt es auch stark von der Menge ab wie viel du aktuell auf deiner Platte, deinem Zimmer oder deinem Heim hast!

 

 

 

 

 
#10 am 30.11.2010 um 20:17 Uhr Diesen Beitrag zitieren
unregistriert

Eind donload ist solange verboten bis du dir rechte an der cd erkauft hast. zb wenn du eine cd von queen hast die leider total zerkratzt ist darfst du sie dir als sicherung laden da du mit kauf der cd ein lebenslanges recht erworben hast diese titel der band zu hören.

das in umlauf bringen ist grundsätzlich verboten ausser du erwirbst eine cd oder dvd und kopierst sie als sicherung und gibst sie nur ca 5 leuten aus deiner familie weiter. geben die leute aus deiner familie diese dann weiter wirds wieder gefährlich.

 

du darfst aber laut gesetz zum beispiel streams mitschneiden aus dem internet, aber dann auch wieder nur für den eigengebrauch.



zuletzt editiert von .:.FK.:.T-DOGG.:. am 30.11.2010 21:18 Uhr 
#11 am 01.12.2010 um 20:38 Uhr Diesen Beitrag zitieren
unregistriert

Ich hab irgendwo mal gelesen, dass selbst wenn man das Original besitzt, es verboten ist sich die Dateien ausm Internet runterzuladen. Weil alleine durch den Download unterstützt du gewissermaßen den illegalen Handel damit.

 

Zum eigentlichen Thema:

Wenn ich mal bei boerse.bz oder mygully.com gucke, und lese, dass viele Leute die Dateien erneut Uppen weil der Hoster (Freaksahre, Radpidsahre, Uploaded, share.cx usw usw) die Datei aufgrund des Urheberrechtes gelöscht hat, und sonst nichts weiter passiert ist, frage ich mich; wenn selbst der Uploader nicht weiter beachtet wird und die Datei einfach nur gelöscht wird, wen interessierts dann noch wer irgendwas runterlädt?

 

Aber, ich glaube es gibt einen bekannten Fall, bei dem Rapidshare die geloggten IPs von mehreren Downloadern bekannt gegeben hat, allerdings gings bei der Sache um Kinderpornos und das ist eine ganz andere Geschichte als Musik Filme oder etc!

 

Von da her würde ich auch nicht immer davon ausgehen dass sowieso nichts geloggt wird, egal bei welchem Hoster.

 

Ich denke, dass man als kleiner Leecher, der nur bei Filehostern mal was runterlädt, es kaum jemanden interessiert.

Gefährlich wirds bei Torrentdownloads, da jeder Downloader auch ein Uploader ist.

Und da man ja die Wurzel allen Übels loswerden will, sind zuerst mal die Uploader dran

 

 
#12 am 01.12.2010 um 20:44 Uhr Diesen Beitrag zitieren
unregistriert

Naja Scirocco im endeffekt ist  es ein 3 Zeiler an Code um die ip des downloaders zu loggen. dabei sollte man aber beachten das die ip nur 24 stunden gültig ist und nach den 24 std nur anhand einer evtl straftat beim anbieter aufgeschlüsselt werden darf.

 
#13 am 01.12.2010 um 21:02 Uhr Diesen Beitrag zitieren
unregistriert

halt T-DOGG

 

meines wissens nach speichert dein i-net anbieter diese daten wesendlich länger

 

glaube es waren ca 12 monate

 
#14 am 01.12.2010 um 21:17 Uhr Diesen Beitrag zitieren
.:.FK.:.JiggyEyeJoe.:.
Kassenwart
Posts: 1206

FunKiller Junkie

@ de .:.FK.:.MaD_OxX.:. :

 

War letztes Jahr auch noch so, Stichwort: Voratsdatenspeicherung. Wurde aber vom BGH gekippt, d.h. die Anbieter müssen die Daten net mehr so lange speichern, jetzt muss erst wieder ein neues Gesetz her. Deutsche Bürokratie halt.

 


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#15 am 02.12.2010 um 08:31 Uhr Diesen Beitrag zitieren
unregistriert
.:.FK.:.MaD_OxX.:. schrieb:

halt T-DOGG

 

meines wissens nach speichert dein i-net anbieter diese daten wesendlich länger

 

glaube es waren ca 12 monate

 

maddox aber bitte erst lesen, die ip erneuert sich alle 4 stunden das ist fakt. das der anbieter aber diese zugewiesenen ips länger speichert steht auch in meinem text im bezug auf im falle einer straftat schlüsselt der anbieter diese auf. du alter suffkopp

 
#16 am 02.12.2010 um 17:29 Uhr Diesen Beitrag zitieren
unregistriert

Ja das ist korrekt und mir nicht neu

Die IP ist natürlich nur in Verbindung mit exaktem Datum und Zeit verwertbar, da mindestens einmal am Tag der Router zwangsgetrennt wird.

 

Der Hoster hat Datum + IP des Downloaders und der Internetanbieter weiß wer zu der Zeit gerade diese IP hatte.

 

Dass es nicht schwer ist die IPs zu loggen meinte ich garnicht direkt, ich wollte damit vor allem aussagen, dass viele Hoster ja damit werben dass keine IPs geloggt werden, um somit 100% anonym zu sein.

Und ob das immer stimmt

 

Die meisten Filehoster leben ja von sowelchen Downloads, oder wer lädt sich irgendein kostenloses Programm oder Spiel über einen extra Filehoster, wenn mans direkt von der Herstellerwebsite kriegt?

Deswegen werden die hochgeladenen Daten von den Hostern anscheinend meistens nur gelöscht, ohne irgendwelche weiteren Schritte einzuleiten.

Dadurch dass viele Leute sich Premium Accounts kaufen und natürlich durch Werbeeinblendung, verdienen Filehoster ihr Geld.

Würden sie alle Uploader von urhebergeschütztem Material anzeigen, würden sie ihre warscheinlich größte Einnahmequelle damit leicht verärgern

 

Habe dazu keine Quellen, das hab ich mir mit der Zeit so zusammengereimt und es erscheint mir relativ plausibel.

 

 

Letzendlich muss es jeder für sich selbst endscheiden, was er tut und was nicht.

 

Die Argumente können noch so toll sein, und trotzdem kann es jeden erwischen

 
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